Wenn es schneit sind wir zu Stelle.

Winterdienst in Münster:
Für freie Wege und sicheren Tritt

Professioneller Winterdienst für Gewerbe, Wohnanlagen & Privatgrundstücke

Schnee, Eis und Glätte können schnell zu einer Gefahr für Fußgänger, Mitarbeitende, Mieter und Besucher werden. Ein professioneller Winterdienst sorgt für freie Wege und sicheren Tritt auf Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen, Eingangsbereichen und allen anderen öffentlich Flächen.


Die GGH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Winterdienst in Münster. 

Durch den Winter

Winterdienst in Münster – Schnell, zuverlässig & professionell

Unser Winterdienst umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Schnee- und Glättebeseitigung. Unsere Leistungen und unser Anspruch richtet sich nach der Satzung der Stadt Münster. Sobald Schneefall oder Eisglätte auftreten, sind unsere Teams einsatzbereit.

Unsere Leistungen im Winterdienst

Räumdienst & Streudienst – Sicher durch den Winter

Unsere Teams überwachen Wetterentwicklungen und reagieren schnell auf Schneefall und Glätte. Dadurch können wir frühzeitig handeln und Ihre Flächen rechtzeitig sichern.

Mehrfamilienhaus

0,42 €
/ m²

Ab 1.000 m² Rasenfläche. Rasenpflege: Mähen und düngen pro Saison. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und verbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an!

Schnee räumen

36,20 €
/ Std.

Für Gartenarbeiten im Gewerblichen Umfeld und im Wohnungsbau.
Diese Preise sind selbstverständlich nur beispielhaft und nicht bindend. Ein verbindliches Angebot kalkulieren wir Ihnen gerne.

Bürokomplex

6,32 €
/ m

Beim Heckenschnitt kalkulieren wir pro Meter. Gehölzflächen ab 500 m². Interessiert? Rufen Sie uns an.

Dank professioneller Plaung und moderner Ausrüstung sind wir immer vorbereitet und jederzeit einsatzbereit.

 

Wir überehmen: 

Rechtssicherheit durch professionellen Winterdienst

Eigentümer und Betreiber von Immobilien sind verpflichtet, Gehwege und Verkehrsflächen sicher zu halten. Mit unserem Winterdienst unterstützen wir Sie dabei, Ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen.
Unsere Leistungen helfen Ihnen bei:

Individuelle Winterdienst-Lösungen für Ihre Immobilie

Jede Immobilie stellt unterschiedliche Anforderungen an den Winterdienst. Deshalb erstellen wir individuelle Einsatz- und Räumkonzepte für Ihre Flächen.

 

Dabei berücksichtigen wir: 

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Rufen Sie uns an

+49 251 59 0 69 75 0
Montag - Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr

Schreiben Sie uns

info@ggh-muenster.de
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen

Anschrift

GGH Münster GmbH
An den Loddenbüschen 81a
48155 Münster

TIPPS VOM EXPERTEN

Winterdienst in Münster

In unserer Rubrik „Winterzeit“ präsentieren wir Ihnen interessante Fakten, praktische Tipps und hilfreiche Informationen rund um die kalte Jahreszeit. Heute widmen wir uns dem Thema Winterdienst in Münster.


Jeder kennt die Situation: Nicht geräumte Gehwege, vereiste Zufahrten oder rutschige Parkplätze sorgen schnell für Ärger und erhöhen das Unfallrisiko. Dabei lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn Verantwortlichkeiten klar geregelt und Aufgaben zuverlässig ausgeführt werden.


Dennoch gilt: Bei starkem Schneefall oder plötzlich auftretender Glätte kann nicht jeder Weg sofort vollständig geräumt und gestreut werden. Weder Hausbesitzer noch Mieter oder professionelle Winterdienstleister können unter extremen Wetterbedingungen eine sofortige Schneefreiheit garantieren. Umso wichtiger ist es, auch selbst auf Sicherheit zu achten. Festes Schuhwerk, angepasste Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit helfen dabei, Unfälle im Winter zu vermeiden.

Winterdienst für Hausbesitzer: Rechte und Pflichten

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie grundsätzlich für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und anderen Verkehrsflächen.


Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten im Winterdienst:

 

Die Übertragung des Winterdienstes auf Mieter oder einen professionellen Winterdienst ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Eigentümer die ordnungsgemäße Ausführung insbesondere zu Beginn der Zusammenarbeit regelmäßig kontrollieren.

Winterdienst für Mieter: Verantwortung ernst nehmen

Wird der Winterdienst im Mietvertrag auf die Bewohner übertragen, sind Mieter verpflichtet, die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten zuverlässig auszuführen.

 

Häufige Fehler sind:

 

 

Sprechen Sie sich mit Ihren Mitbewohnern ab und treffen Sie klare Vereinbarungen. Oft ist eine Aufteilung nach Tageszeiten sinnvoller als ein wöchentlicher Wechsel. Beispielsweise kann ein Bewohner die morgendliche Räumung übernehmen, während ein anderer nachmittags kontrolliert und bei Bedarf nachstreut.

 

Wichtig: Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Wir können uns auf die GGH stets verlassen. Die Mitarbeiter*innen sind zuverlässig im Einsatz, wenn es schneit und nehmen uns so eine große Sorge und Last von den Schultern.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich trägt der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kann diese Pflicht allerdings auf seine Mieter umlegen oder einen professionellen Winterdienst verpflichten.

Üblicherweise besteht von 7.00 bis 22.00 Uhr Räum- und Streupflicht. An Sonn- bzw. Feiertagen sogar erst ab 9.00 Uhr. Je nach Wetterlage kann es auch sein, dass außerhalb dieser Zeiträume gestreut werden muss.

Ganz einfach: Wer versicherungspflichtig ist, haftet. Eine Haftpflichtversicherung könnte einen vorbeugenden Schutz darstellen, falls wirklich einmal etwas passiert. Übrigens: Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Achtung, kein Winterdienst“ entbinden nicht von der Haftung.

Ein Weg muss in der Regel 150 cm breit schnee- und eisfrei sein. Das gilt für Einfahrten, Eingänge, Parkplätze etc.

Diese Info finden Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde. Wir als Winterdienst sind der Satzung der Stadt Münster verpflichtet.

Diese Frage ist nicht eindeutig geklärt, es gibt dazu keine eindeutige, einheitliche Rechtsprechung. Selbst Oberlandesgerichte haben hier schon auf unterschiedliche Art und Weise entschieden. Solange es Sinn macht, sollte man jedenfalls streuen und räumen.