Treppenhaus: Für einen guten ersten Eindruck

Treppenhaus reinigung Münster:
Stufe für Stufe saubere Leistung

Professionelle Treppenhausreinigung für Wohn- und Geschäftsgebäude

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jeder Immobilie. Ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus vermittelt Bewohnern, Kunden, Mitarbeitenden und Besuchern sofort einen positiven Eindruck. Die professionelle Treppenhausreinigung sorgt nicht nur für Sauberkeit und Hygiene, sondern trägt auch zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei. Gerade stark frequentierte Bereiche wie Eingänge, Treppen, Flure und Aufzüge benötigen eine regelmäßige und gründliche Reinigung.

 

Unsere Auftraggeber sind:

Die GGH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für professionelle Treppenhausreinigung in Münster. Wir reinigen gründlich, zuverlässig und individuell nach Ihren Anforderungen.

 

 

Welche Treppen dürfen wir für Sie reinigen?

Hoch hinaus

Treppenhausreinigung in MÜnster - Gründlich, zuverlässig & Flexibel

Ganz gleich, wie groß Ihr Gebäude ist oder wie viele Etagen gereinigt werden müssen: Unsere erfahrenen Reinigungskräfte kümmern sich um jede Stufe, jeden Flur und jede Ecke Ihres Treppenhauses.

Treppenhausreinigung - mit Vielfältigem Leistungskatalog

Die Treppenhausreinigung fällt unter die Unterhaltsreinigung, das sie regelmäßig – meist einmal in der Woche durchgeführt wird. Vor Start der Treppenhausreinigung wird das Leistungsverzeichnis individuell auf die Anforderungen der Immobilie abgestimmt. 

 

Ein Auszug aus unserem Leistungsverzeichnis: 

Treppenhausreinigung für Bürogebäude & Gewerbeimmobilien

Der erste Eindruck entsteht bereits im Eingangsbereich. Kunden, Geschäftspartner, Patienten oder Mandanten betreten Ihr Gebäude zunächst über das Treppenhaus oder gehen durch das Foyer. Ein gepflegter Eingangsbereich vermittelt Professionalität, Ordnung und Qualität. 

Verschmutzte Treppenhäuser hingegen wirken schnell ungepflegt und unprofessionell.

Treppen reinigen

11,20 €
/m WE²

Preisbeispiel: 1 Mal pro Woche erfolgt die vollständige Reinigung der Gänge und Treppen.

Glas reinigen

1,28 €
/ m²

Preisbeispiel für Glasflächen an Treppenhäusern.

Treppenhausreinigung

Auf Anfrage

Auf Anfrage individuell nach Ihren Anforderungen.

Mit unserer professionellen Treppenhausreinigung sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit einen positiven Eindruck hinterlässt – vom Eingangsbereich bis in die oberen Etagen.

 

Ein professionelle Treppenhausreinigung als Unterhaltsreinigung bietet viele Vorteile:

Treppenhausreinigung für Mehrfamilienhäuser

Als Eigentümer oder Hausverwaltung profitieren Sie von einer professionellen Reinigungslösung ohne organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig vermeiden Sie Konflikte zwischen Mietparteien rund um Reinigungspläne und Sauberkeit.

 

Vorteile für den Vermieter:

Vorteile für die Mieter:

Mehr als Treppenhausreinigung?

Wenn Sie unsere Dienstleistung der Treppenhausreinigung annehmen, können Sie alle Leistungen erwarten, die notwendig sind, um für ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild des Treppenhauses zu sorgen. Aber vergessen Sie nicht: Die GGH Münster GmbH ist ein Full-Service-Gebäudeservice-Unternehmen. Mit zusätzlich gebuchten Leistungen können Sie sich Ihr Leben noch einfacher machen. 

 

Zusätzlich Leistungen auf Wunsch:

Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder Hausverwaltungen hat sich ein Kombipaket aus Treppenhausreinigung, Grau- und Grünflächenpflege und Hausmeisterdienst bewährt. Service rund um die Immobilie aus einer Hand. 

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Rufen Sie uns an

+49 251 59 0 69 75 0
Montag - Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr

Schreiben Sie uns

info@ggh-muenster.de
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen

Anschrift

GGH Münster GmbH
An den Loddenbüschen 81a
48155 Münster

TIPPS VOM EXPERTEN

Flurfunk & Treppenhaustratsch –
Tipps vom Reinigungsexperten

„Wussten Sie schon…?“ Im Treppenhaus machen viele Geschichten die Runde. Doch bei unserem Treppenhaustratsch geht es nicht um Gerüchte, sondern um praktische Tipps rund um Treppenhausreinigung, Sauberkeit und das Zusammenleben unter einem Dach.

Hier finden Sie regelmäßig hilfreiche Informationen, Expertenwissen und nützliche Reinigungstipps. Den Anfang machen die wichtigsten Treppenhausregeln sowie einfache DIY-Tipps für die Treppenreinigung.

Treppenhaus: Was ist erlaubt?

Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche und sollte von allen Bewohnern rücksichtsvoll genutzt werden. Grundsätzlich gilt: Niemand darf behindert oder gestört werden.

Eine Fußmatte vor der Wohnungstür ist erlaubt. Auch Schuhe oder Kinderwagen dürfen kurzfristig vor der Tür stehen, solange Fluchtwege und Zugänge frei bleiben. Regale, Schränke oder andere Möbelstücke haben im Treppenhaus dagegen nichts verloren.

Treppe putzen leicht gemacht

Für eine gründliche Treppenhausreinigung sollten Sie zunächst groben Schmutz durch Fegen oder Saugen entfernen. Verwenden Sie anschließend ein zum Bodenbelag passendes Reinigungsmittel und dosieren Sie sparsam.

Unser Profi-Tipp: Beginnen Sie immer oben und arbeiten Sie sich Stufe für Stufe nach unten vor. Mit einer gleichmäßigen Wischbewegung erreichen Sie auch Ecken und Kanten zuverlässig – für ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus.

Saubere Arbeit. Zuverlässige Mitarbeiter*innen. Das Treppenhaus sieht stets gepflegt und sauber aus.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Sauberkeit verantwortlich. Im Mietvertrag kann die Pflicht zur Treppenhausreinigung aber auf die Mieter übertragen werden. Ist dies nicht explizit vereinbart, bleibt es Vermietersache oder der Vermieter beauftragt eine Reinigungsfirma und legt die Kosten um. 

  • Reduziert Schmutz, Staub und Gerüche im Hausflur 
  • Sichert den Werterhalt von Mehrfamilienhäuser
  • Steigern die Wohnqualität für Mieter und Eigentümer

Eine gründliche Reinigung umfasst:
• Fegen und feuchtes Wischen der Treppen und Podeste
• Säubern von Handläufen und Geländern
• Abwischen von Fensterbänken und eventuell der Fenster
• Entfernen von Spinnweben
• Reinigung von Klingelanlagen, Briefkästen und dem Eingangsbereich

Nein. Das Putzen des Treppenhauses fällt unter Ruhestörungen, da es sich um eine lautere Tätigkeit handelt (z. B. Klappern von Eimern, Schrubben, Möbelrücken). Sonntags und an Feiertagen gilt das gesetzliche Ruhegebot. Auch in der Nachtzeit ist die Reinigung untersagt. 

Ja. Wenn im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten vereinbart ist, darf der Vermieter die Ausgaben für einen professionellen Reinigungsdienst über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen,