Wenn es schneit sind wir zu Stelle.
Winterdienst in Münster:
Für
freie Wege und sicheren Tritt
Professioneller Winterdienst für Gewerbe, Wohnanlagen & Privatgrundstücke
Schnee, Eis und Glätte können schnell zu einer Gefahr für Fußgänger, Mitarbeitende, Mieter und Besucher werden. Ein professioneller Winterdienst sorgt für freie Wege und sicheren Tritt auf Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen, Eingangsbereichen und allen anderen öffentlich Flächen.
Die GGH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Winterdienst in Münster.
- Unternehmen
- Gewerbeimmobilien
- Schulen
- Kindergärten
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnanlage
Durch den Winter
Winterdienst in Münster – Schnell, zuverlässig & professionell
Unser Winterdienst umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Schnee- und Glättebeseitigung. Unsere Leistungen und unser Anspruch richtet sich nach der Satzung der Stadt Münster. Sobald Schneefall oder Eisglätte auftreten, sind unsere Teams einsatzbereit.
Unsere Leistungen im Winterdienst
- Schneeräumung von Gehwegen
- Räumung von Zufahrten und Einfahrten
- Streudienst bei Eis und Glätte
- Räumung von Parkplätzen und Außenbereichen
- Freihalten von Eingangsbereichen
- Einsatz von zugelassenem Streugut
- Entfernung von Streuresten nach der Wintersaison
- Kontrolle und Überwachung der Wetterlage
Räumdienst & Streudienst – Sicher durch den Winter
Unsere Teams überwachen Wetterentwicklungen und reagieren schnell auf Schneefall und Glätte. Dadurch können wir frühzeitig handeln und Ihre Flächen rechtzeitig sichern.
Mehrfamilienhaus
Ab 1.000 m² Rasenfläche. Rasenpflege: Mähen und düngen pro Saison. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und verbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an!
Schnee räumen
Für Gartenarbeiten im Gewerblichen Umfeld und im Wohnungsbau.
Diese Preise sind selbstverständlich nur beispielhaft und nicht bindend. Ein verbindliches Angebot kalkulieren wir Ihnen gerne.
Bürokomplex
Beim Heckenschnitt kalkulieren wir pro Meter. Gehölzflächen ab 500 m². Interessiert? Rufen Sie uns an.
Dank professioneller Plaung und moderner Ausrüstung sind wir immer vorbereitet und jederzeit einsatzbereit.
Wir überehmen:
- Schneeschaufeln und Schneeräumung
- Streuen von Gehwegen und Zufahrten
- Beseitigung von Eisglätte
- Mehrfache Einsatz bei starkem Schneefall
- Saisonale Betreuung von Oktober bis März
Rechtssicherheit durch professionellen Winterdienst
Eigentümer und Betreiber von Immobilien sind verpflichtet, Gehwege und Verkehrsflächen sicher zu halten. Mit unserem Winterdienst unterstützen wir Sie dabei, Ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen.
Unsere Leistungen helfen Ihnen bei:
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Minimierung von Unfallrisiken
- Streudienst bei Eis und Glätte
- Sicherung von Verkehrswegen
- Professionelle Dokumentation der Einsätze
- Rechtssichere Durchführung des Winterdienstes
Individuelle Winterdienst-Lösungen für Ihre Immobilie
Jede Immobilie stellt unterschiedliche Anforderungen an den Winterdienst. Deshalb erstellen wir individuelle Einsatz- und Räumkonzepte für Ihre Flächen.
Dabei berücksichtigen wir:
- Größe und Beschaffenheit der Flächen
- Prioritäten bei Zugängen und Wegen
- Einsatzzeiten und Räumungsintervalle
- Wetterabhängige Maßnahmen
- Passendes Equipment und Streumaterial
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
+49 251 59 0 69 75 0
Montag - Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr
info@ggh-muenster.de
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen
GGH Münster GmbH
An den Loddenbüschen 81a
48155 Münster
TIPPS VOM EXPERTEN
Winterdienst in Münster
In unserer Rubrik „Winterzeit“ präsentieren wir Ihnen interessante Fakten, praktische Tipps und hilfreiche Informationen rund um die kalte Jahreszeit. Heute widmen wir uns dem Thema Winterdienst in Münster.
Jeder kennt die Situation: Nicht geräumte Gehwege, vereiste Zufahrten oder rutschige Parkplätze sorgen schnell für Ärger und erhöhen das Unfallrisiko. Dabei lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn Verantwortlichkeiten klar geregelt und Aufgaben zuverlässig ausgeführt werden.
Dennoch gilt: Bei starkem Schneefall oder plötzlich auftretender Glätte kann nicht jeder Weg sofort vollständig geräumt und gestreut werden. Weder Hausbesitzer noch Mieter oder professionelle Winterdienstleister können unter extremen Wetterbedingungen eine sofortige Schneefreiheit garantieren. Umso wichtiger ist es, auch selbst auf Sicherheit zu achten. Festes Schuhwerk, angepasste Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit helfen dabei, Unfälle im Winter zu vermeiden.
Winterdienst für Hausbesitzer: Rechte und Pflichten
Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie grundsätzlich für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und anderen Verkehrsflächen.
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten im Winterdienst:
- Welche Flächen müssen geräumt werden?
- Zu welchen Uhrzeiten besteht Räum- und Streupflicht?
- Welche Streumittel sind erlaubt?
- Mehrfamilienhäuser
- Kindergärten
- Kann der Winterdienst auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen werden
Die Übertragung des Winterdienstes auf Mieter oder einen professionellen Winterdienst ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Eigentümer die ordnungsgemäße Ausführung insbesondere zu Beginn der Zusammenarbeit regelmäßig kontrollieren.
Winterdienst für Mieter: Verantwortung ernst nehmen
Wird der Winterdienst im Mietvertrag auf die Bewohner übertragen, sind Mieter verpflichtet, die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten zuverlässig auszuführen.
Häufige Fehler sind:
- Verspätetes Schneeräumen
- Unzureichendes Streuen bei Glätte
- fehlende Vertretung während Urlaub oder Krankheit
Sprechen Sie sich mit Ihren Mitbewohnern ab und treffen Sie klare Vereinbarungen. Oft ist eine Aufteilung nach Tageszeiten sinnvoller als ein wöchentlicher Wechsel. Beispielsweise kann ein Bewohner die morgendliche Räumung übernehmen, während ein anderer nachmittags kontrolliert und bei Bedarf nachstreut.
Wichtig: Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wir können uns auf die GGH stets verlassen. Die Mitarbeiter*innen sind zuverlässig im Einsatz, wenn es schneit und nehmen uns so eine große Sorge und Last von den Schultern.
Ein Kunde
FAQ – häufig gestellte Fragen
Wer muss streuen/räumen?
Grundsätzlich trägt der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kann diese Pflicht allerdings auf seine Mieter umlegen oder einen professionellen Winterdienst verpflichten.
Wann muss gestreut/geräumt werden?
Üblicherweise besteht von 7.00 bis 22.00 Uhr Räum- und Streupflicht. An Sonn- bzw. Feiertagen sogar erst ab 9.00 Uhr. Je nach Wetterlage kann es auch sein, dass außerhalb dieser Zeiträume gestreut werden muss.
Wer haftet bei einem Sturz?
Ganz einfach: Wer versicherungspflichtig ist, haftet. Eine Haftpflichtversicherung könnte einen vorbeugenden Schutz darstellen, falls wirklich einmal etwas passiert. Übrigens: Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Achtung, kein Winterdienst“ entbinden nicht von der Haftung.
Wo muss gestreut/geräumt werden?
Ein Weg muss in der Regel 150 cm breit schnee- und eisfrei sein. Das gilt für Einfahrten, Eingänge, Parkplätze etc.
Welches Streumittel darf verwendet werden?
Diese Info finden Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde. Wir als Winterdienst sind der Satzung der Stadt Münster verpflichtet.
Was ist, wenn es ununterbrochen schneit?
Diese Frage ist nicht eindeutig geklärt, es gibt dazu keine eindeutige, einheitliche Rechtsprechung. Selbst Oberlandesgerichte haben hier schon auf unterschiedliche Art und Weise entschieden. Solange es Sinn macht, sollte man jedenfalls streuen und räumen.