Winterdienst in Münster: Für
freie Wege und sicheren Tritt
Wenn es schneit sind wir zu Stelle. Winterdienst MS
Durch den Winter
mit der GGH: Ihrem Profi für Winterdienst
Das Wetter ist bekanntlich immer für eine Überraschung gut. Plötzlicher Schneefall und gefährliche Eisglätte rund um das Haus bergen Gefahren für Mieter*innen und / oder Mitarbei-tende in Ihrer Immobilie. Seien Sie unbesorgt. denn wir sind da! Und zwar immer dann, wenn es notwendig ist. Und das die komplette Wintersaison. Für freie Wege und sicheren Tritt.
Unsere Service: Winterdienst
Wir stehen wir für Professionalität, Zuverlässigkeit, Fachwissen und Servicekompetenz. Wir planen individuell nach Ihren Wünschen. Transparente Kalkulationen und Preise schaffen Klarheit und Budgetsicherheit. Ein detailliertes, gemeinsam abgestimmtes Leistungsverzeichnis ist die Arbeitsgrundlage für unsere Mitarbeiter und dient der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durch unsere Objektleitung. Wir stehen Ihnen von Beginn an jederzeit für Fragen und Wünsche zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter: 0251 59069750 oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular..
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Winterdienst: Wann immer nötig
Sie haben sicher besseres zu tun, als sich in der kalten Jahreszeit jeden Abend und in den frühen Morgenstunden mit Wetter-prognosen, überfrierender Nässe oder plötzlichem Schneefall zu beschäftigen. Noch weniger möchten Sie wahrscheinlich vor dem Morgengrauen, mit Schippe und Streugut bewaffnet, in eisiger Kälte Gehwege und Zufahrtswege eigenhändig freischaufeln. Und schon gar nicht, möchten Sie, dass Ihre Mieter*innen oder Angestellt*innen auf den Wegen rund um Ihre Immobilie …
Mehrfamilienhaus
- Ab 1.000 m² Rasenfläche. Rasenpflege: Mähen und düngen pro Saison. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und verbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an!
Schnee räumen
- Für Gartenarbeiten im Gewerblichen Umfeld und im Wohnungsbau.
- Diese Preise sind selbstverständlich nur beispielhaft und nicht bindend. Ein verbindliches Angebot kalkulieren wir Ihnen gerne.
Bürokomplex
- Beim Heckenschnitt kalkulieren wir pro Meter. Gehölzflächen ab 500 m². Interessiert? Rufen Sie uns an.
… den Gefahren des Winters ausgesetzt sind. Geben Sie diese Verantwortung ab und vertrauen Sie auf unseren professionellen Winterdienst in Münster. Auch wenn die „richtigen“ Wintertage in den letzten Jahren weniger geworden sind. Wie uns das Jahr 2021 gelehrt hat, ist dies keine Garantie für plötzlichen Schneefall in ungeahntem Ausmaße.
Und auch wenn diese Massen an Schnee künftig hoffentlich nicht zur Regel werden, so müssen Sie und wir immer auf alles gefasst und vorbereitet sein. Wir sind es! Wir beobachten die aktuelle Wetterlage, um zeitnah handeln zu können. Wir verfolgen aber auch im Vorfeld bereits die langfristigen Prognosen der Wetterexperten. Damit wir die Bevorratung von Streugut, die Anschaffung von Equipment sowie die Planung der benötigter „Manpower“ punkt- und bedarfsgenau planen können. Und dann sind wir genau vor Ort, wenn Sie uns brauchen. Für Sicherheit auf Ihren Wegen und Plätzen.
Winterdienst: Schaufeln und streuen
Die GGH Münster GmbH räumt für Sie die Wege frei und beseitigt die gefährliche Glätte auf Zufahren, auf Parkplätzen , vor Eingängen und Aufgängen. Wir schaufeln , räumen und streuen wo immer nötig und vorgeschrieben.
Unser Dienst beginnt im Oktober und endet Ende März. Solange stehen wir Ihnen zuverlässig zur Verfügung. Unsere Einsätze werden mal mehr – mal weniger benötigt. Aber wenn der Winter kommt, wissen wir was zu tun ist. Wir kennen das Objekt und die dazugehörigen Flächen, so dass wir immer mit dem passenden Equipment vor Ort sind. Wir wissen auch, wohin mit dem Schnee und welches Streugut das Beste ist. Bei extremen Dauerschneefall kommen wir mehrmals am Tage. Schnee- und Eisfrei: Wir nehmen Ihren Auftrag ernst!
Winterdienst in Münster: Leistungen auf einem Blick
Was wir für Sie tun sollen, bestimmen ganz allein Sie. Unsere Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Handeln Sie rechtzeitig und fragen Sie uns an. Bei einer Ortsbesichtigung besprechen wir ausführlich alle erforderlichen Maßnahmen und fixieren diese in einem Leistungskatalog. Der Winter kann kommen!
- Räumung von Zugängen, Zufahrten und Gehwegen an und um gewerblichen Flächen und Gebäuden
- Räumung von Zugängen, Zufahrten und Gehwegen an und um Mehr- und Einfamilienhäusern
- Streuung mit zulässigem Streugut bei Glätte
- Beschaffung von Streugut und Ausstattung der Objekte
- Entfernung des Streugutes nach der Schneeschmelze
- Nachbearbeitung der vergangenen Wintersaison
- Überwachung rechtlicher Änderungen
- Optimale Einsatzplanung von Personal und Technik
- Gewährleistung der Rechtssicherheit
Winterzeit
In unserer Rubrik Winterzeit möchten wir Ihnen ein paar Winter-Fakten, Winderträume und Winterideen präsentieren. Sachlich, fantasievoll und interessant. Heute bleiben wir beim Thema dieser Seite: dem Winterdienst! Denn wir alle haben uns bestimmt schon ab und an über nicht geräumte Gehwege und rutschige Parkplätze geärgert. Dabei könnte es so einfach sein:
Wenn die Verantwortlichkeiten klar kommuniziert und die Aufgaben definiert sind, dann klappt es auch mit den Schnee- und Eis befreiten Gehwegen? Bei plötzlichem Schneefall oder gefrierender Nässe kann dennoch nicht immer alles makellos geräumt und gestreut sein. Das kann weder ein Hausbesitzer, noch ein Mieter und vielleicht nicht einmal ein professioneller Winterdienst garantieren. Darum sollten wir uns nicht über kleine Schneeverwehung auf dem Bürgersteig ärgern, sondern bei der eigenen Sicherheit beginnen! Mit festem Schuhwerk und offenen Augen ist die Unfallgefahr deutlich reduziert.
Winterdienst in Münster: Wissen für Hausbesitzer
Wissen ist macht. Also informieren Sie sich, was im Winter auf Sie zukommt. Was sind Ihre Pflichten, was sind Ihre Rechte? Wem können Sie den Winterdienst übertragen und wie funktioniert das? Sollten Sie den Winterdienst auf die Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen: Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser – zumindest zu Beginn der Zusammenarbeit.
Auch wenn Sie den Winterdienst an einen Dienstleister outsourcen oder auf die Mieter übertragen. Schließen Sie unbedingt eine passende Haftpflichtversicherung ab. Haben Sie ein Eigenheim, genügt eine Privathaftlichtpolice. Besitzen Sie ein oder mehrere Mietshäuser brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftung. Sicher ist sicher. Auch wenn Verurteilungen zu Schadenersatz wegen der Verletzung der Räum- und Streupflicht nicht so häufig sind, geht es doch meist um schwere und langwierige Verletzungen und somit hohen Schadensersatz, bzw. Schmerzensgeld.
Beispiel: Ein ganz dickes Lob für unseren schönen Garten, den die GGH Münster für uns geplant und angelegt hat. Wir mussten uns um nichts kümmern, und die Zeitplanung war präzise und schnell. Die Qualität der Pflanzen ist auch super! Alles ist angegangen und wächst und gedeiht bestens. Vielen Dank.
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Winterdienst: Wissen für Mieter
Von vielen Mieter wird der Winterdienst nicht besonders ernst genommen. Es wird zu spät geräumt, nicht oft genug geräumt oder es wird versäumt für eine Urlaubsvertretung zu sorgen. Sprechen Sie mit den anderen Mietern des Hauses. Vielleicht ist es sinnvoller den Winterdienst nicht im Wochen-Turnus zu versehen, sondern sich auf ein: „Ich morgens, Sie nachmittags“-Rhythmus zu einigen. Fixieren Sie solche Absprachen immer schriftlich.
Ist ein professioneller Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, können Hauseigentümer und Mieter die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Winterdienst „haushaltsnah“ ist, obwohl er im Freien und auf öffentlichen Wegen stattfindet (Az. VI R 56/12). Auch für Mieter gilt: Sichern Sie sich lieber ab. Wenn Sie es noch nicht getan haben. Schließen Sie eine Privathaftlichtversicherung ab. So sind Sie bei einer eventuelle Klage gut gewappnet.
FAQ – häufig gestellte Fragen
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